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Sehr geehrter Fragesteller,
darf ich fragen, woraus sich die Nachzahlung ergibt, da die Eingruppierung ja erst ab dem 01.01.22 erfolgte ?
Mit freundlichen GrüßenRA Grass
Die Nachzahlung bezieht sich auf die Era Gruppierung, da ich diese Tätigkeit welche höher einzustufen war schon im letzten Jahr getätigt habe. Laut meiner Information wurden mir daher die Differenz zur Lohnerhöhung für die letzten 8 Monate gutgeschrieben
danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Da nach Ihren Ausführungen der Anspruch auf die Erhöhung erst zum 01.01.2022 , also NACH dem Krankengeldbezug, entstanden ist, bleibt diese leider bei der Berechung des Krankengeldes unberücksichtigt.
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