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Sehr geehrter Fragesteller,
in welchem Verhältnis stehen Sie denn zu dem Verstorbenen ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke für die Info. Wer ist denn Erbe der Mutter geworden ? Und wie sehen denn die finanziellen Verhältnisses des Ehemannes aus ?
danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Zunächst mein aufrichtiges Beileid !
Die von Ihneen aufgeführten Kosten gehören zu den Bestattungskosten. Diese muss tragen entweder der Erbe (§ 1968 BGB) oder der Bestattungspflichtige. In den Bestattungsgesetzen der jeweiligen Bundesländer sind als Pflichtige (unabhängig von der Erbenstellung) aufgeführt die nächsten Angehörigen, also Ehemann, Kinder usw. Wenn der Ehemann, was zu vermuten ist, aufgrund seines Einkommens keine Zahlung erbringen kann, hält man sich leider an den nächsten potentiell zahlungsfähigen Angehörigen, der dann die Kosten zu tragen hat. So wird die "Wahl" leider auf Sie gefallen sein !
Bitte fragen Sie bei Unklarheiten nach. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank !
gerne stelle ich Ihnen für weiterführende Fragen, die nicht im Zusammenhang mit den Bestattungskosten stehen, ein Angebot ein. Nach Annahme werde ich Ihnen umgehend antworten.
Mit freundlichen GrüßenRA Grass
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