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Stellen Sie Ihre Frage an ClaudiaMarieSch...
ClaudiaMarieSchiessl
,
Rechtsanwältin
Kategorie:
Allgemein
Zufriedene Kunden:
22301
Erfahrung:
19 Jahre Anwaltserfahrung
44859865
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ClaudiaMarieSchiessl ist jetzt online.
Guten Abend. Meine Frage bezieht sich auf Kindesunterhalt
Diese Antwort wurde bewertet:
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★
Guten Abend.
Meine Frage bezieht sich auf Kindesunterhalt zweier Kinder (10+14)
Der 14.jährige Sohn lebt konstant bei mir.Die 10 jährige Tochter ist 9 Tage bei mir und 5 beim Papa.
Dieser bewohnt ein Eigenheim das abbezahlt ist und eines das noch in der Finanzierung steht aber vermietet wird .Spielt das eine Rolle?
Zudem hat er ein Arbeitseinkommen von 2000€ und ich eines von 1500€ ,beziehe beide Kindergelder und wohne zur Miete.
Welche Unterhaltszahlungen wären realistisch ?
Herzlichen Dank im Voraus.
Gruß
F.Geißler
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Experte:
ClaudiaMarieSchiessl
hat geantwortet vor 5 Monaten.
Sehr geehrter Ratsuchende, ich habe Ihnen heute mal geantwortet. Das Eigenheim spielt eine Rolle, nämlich im Wege des so genannten WohnvorteilsDas, was an Miete erspart wird ,wird als Einkommen zugerechnet.Würde er für sein Eigenheim zum Beispiel 1000 € Miete zahlen dann hat er das als Einkommen zusätzlich.Die andere Immobilie erzeugt Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, hier muss man die monatliche Kreditrate in Abzug bringen.Wenn Sie hier Zahlen bringen kann ich Ihnen gerne den Unterhalt bestimmen, allerdings müssten Sie mir etwas zur Kostenersparnis sagen, die Sie dadurch haben, dass die Tochter fünf Tage beim Vater ist. Ohne genaue Zahlen kann man keinen Unterhalt ausrechnen. Das Arbeitseinkommen alleine zählt nicht
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Kunde:
hat geantwortet vor 5 Monaten.
Ersparnis habe ich keine während meine Tochter beim Vater ist ,bisauf Lebensmittel .Die Mieteinnahmen könnten sicherlich 7-800€sein für das Haus in dem er wohnt .Das vermietete Haus sind glaube ich kalt um die 5-600€ und er zahlt einen abtrag von ca 350€.
Experte:
ClaudiaMarieSchiessl
hat geantwortet vor 5 Monaten.
Das müssen Sie dann dem Einkommen zurechnen .Ich nehme also die 2000 bereinige sie um 5 % dann nehme ich mal 700 für das Haus und 200 Mieteinnahmen für das vermietete Haus.1900
700
2002800 Euro414,60 für die 10 jährige
503,50 für den 14 jährigenDies ist das, was an Unterhalt realistisch ist, wobei sie es genauer ausrechnen lassen müssten. Was erspart wird muss eigentlich der Vater vortragen ich gehe davon aus dass die Lebensmittel nicht besonders hoch sind. Hier kann man einen Abschlag vom Unterhalt machen
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Kunde:
hat geantwortet vor 5 Monaten.
Gut ,dann könnte man ggf.100-150€,was ziemlich hoch angesetzt wäre meinetwegen vom Unterhalt abziehen .
NORMALERWEISE sind wir beide sehr friedfertig miteinander,aber wenn es um Geld geht hat er extreme Sorgen etwas -auch wenn es für die Kinder ist -abzugeben .Ist es sinnvoller es vor Ort offiziell vom Jugendamt klären zu lassen oder von einem Rechtsanwalt?
Er sagte schon ,das er gerichtlich gegenan gehen wird ,wenn man seine Häuser mit einbezieht die er sich extra Fürs Rentenalter zulegte .Na,gegen wen will er denn gegenan gehen .Vorstellen kann ich mir,das er es seiner Mutter überschreibt .zudem kündigte er direkt an mit der arbeit aufzuhören.ooohhh je
Kunde:
hat geantwortet vor 5 Monaten.
Er sagt ich hätte Unterhaltszahlungen abgelegt beim Notar .Nur meine Zahlungen .das stimmt .in die Einsicht der Unterlagen konnte ich mich vergewissern ,das dem natürlich nicht so ist .wahrscheinlich ist so etwas sowieso nicht möglich
Experte:
ClaudiaMarieSchiessl
hat geantwortet vor 5 Monaten.
Sehr geehrter Ratsuchende, man kann nicht auf Unterhalt für die Zukunft verzichten, Sie können ihn lediglich von Unterhaltszahlungen freistellen. Er kann auch nicht mutwillig sein Vermögen vermindern und zu arbeiten aufhören kann er schon gleich gar nicht.Der Wohnvorteil muss mit einbezogen werden, das steht in den jeweiligen Leitlinien und auch einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Dafür kann er sich ja dann seine Ausgaben dafür abziehen.
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Experte:
ClaudiaMarieSchiessl
hat geantwortet vor 5 Monaten.
Gehen Sie zum Jugendamt und beantragen Sie Beistandschaft, das ist im Gegensatz zum Gang zum Rechtsanwalt kostenlos
ClaudiaMarieSchiessl und 43 weitere Experten für Allgemein sind bereit, Ihnen zu helfen.
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Kunde:
hat geantwortet vor 5 Monaten.
Vielen ,vielen Dank!!!
Den Anruf zum Jugendamt werde ich gleich morgen tätigen .
Schade ,das die Menschlichkeit bei Geld oft auf der Strecke bleibt .
Deswegen habe ich 5,5 Jahre auf dieses verzichtet .Aber nun muss es leider mal dazu kommen .Herzlichen Dank,wirklich!!
Experte:
ClaudiaMarieSchiessl
hat geantwortet vor 5 Monaten.
Das dürfen Sie nicht machen, das ist das Geld, dass ihren Kindern zusteht!!!!!Ihnen alles Gute
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