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Stellen Sie Ihre Frage an ClaudiaMarieSch...
ClaudiaMarieSchiessl
,
Rechtsanwältin
Kategorie:
Allgemein
Zufriedene Kunden:
22301
Erfahrung:
19 Jahre Anwaltserfahrung
44859865
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ClaudiaMarieSchiessl ist jetzt online.
Unterhalt
Diese Antwort wurde bewertet:
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Unterhalt
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Experte:
ClaudiaMarieSchiessl
hat geantwortet vor 5 Monaten.
Wie kann ich helfen ?
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Kunde:
hat geantwortet vor 5 Monaten.
Guten Morgen.Es geht um Unterhaltszahlungen für unsere 2 Kinder (14+10) Der 14.jährige wohnt konstant bei mir,die 10.jährige ist im Wechsel 9 Tage bei mir und 5 beim Vater.
Der Vater hat etwa ein Einkommen von 2000€,wohnt im Eigenheim und vermietet ein weiteres Haus.Ich bekomme das Kindergeld für beide Kinder,habe ein Einkommen von 1500€ und wohne zur Miete.
Stellt sich die Frage wie hoch Unterhaltskosten wären .
Herzlichen Dank!
Kunde:
hat geantwortet vor 5 Monaten.
Ein Telefonat passt leider grad nicht,da ich auf der Arbeit bin.Verzeihung
Experte:
ClaudiaMarieSchiessl
hat geantwortet vor 5 Monaten.
Sie müssen das Einkommen des Vaters nehmen , die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Zudem müssen Sie die Miete nehmen, die der Vater bezahlen müsste.
Denn auch die Miete, die er sich erspart in dem er im Eigenheim wohnt ist unterhaltsrechtliches EinkommenAll dies zusammen ist sein Einkommen. Sie müssen für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung noch einen Abschlag machen von ungefähr 20 %Nach diesem Einkommen muss er Unterhalt für das bei Ihnen wohnende Kind bezahlen.Beim 10 jährigen Kind ist ebenso sein Einkommen maßgeblich.Denn ein Wechselmodell ist nicht gegeben. Dies würde voraussetzen, dass Sie das Kind in gleicher Weise betreuen.
Vielmehr ist der Unterhalt maßgeblich nach der Düsseldorfer Tabelle. Davon in Abzug zu bringen sind konkret zu beziffern der Kosten, was sie sich dadurch ersparen, dass das Kind fünf Tage beim Vater wohnt
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Kunde:
hat geantwortet vor 5 Monaten.
Oh,das klingt erstmal kompliziert .Ich versuche mich durchzuarbeiten .
Danke !
Experte:
ClaudiaMarieSchiessl
hat geantwortet vor 5 Monaten.
Es kommt wie gesagt darauf an, was der Vater verdient. Das ist das A und O der Beantwortung der Frage. Dann müssen Sie die Düsseldorfer Tabelle nehmen, das Kindergeld haben Sie das ist schon abgezogen. Also müssen sie ganz nach unten scrollen, da stehen die Zahl BeträgeWenn ich helfen konnte bitte ich um positive Bewertung vielen Dank
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Kunde:
hat geantwortet vor 5 Monaten.
Achso ,wenn ich in die Tabelle schaue ,ist dabei das Kindergeld irrelevant?
Das war mir nicht klar.
Muss es also auch nicht wegen der zehnjährigen Tochter teilen ?
Na gut .
Ich werde des mir in Ruhe durchlesen .
Haben Sie vielen Dank!
Alles Gute für Sie
Experte:
ClaudiaMarieSchiessl
hat geantwortet vor 5 Monaten.
Der Vater kann sich die Hälfte vom Unterhalt abziehen. Sie müssen ganz nach unten scrollen, da finden Sie die so genannten Zahlbeträge. Das sind die Beträge, wo das Kindergeld schon abgezogen ist.Wenn ich helfen konnte bitte ich um positive Bewertung vielen Dank
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Experte:
ClaudiaMarieSchiessl
hat geantwortet vor 5 Monaten.
Danke
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