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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Wenn Sie ein Testament in Besitz haben, das Ihre Mutter eigenhändig errichtet hat (=§ 2247 BGB), und das nicht in amtsgerichtliche Verwahrung gegeben worden ist, dann müssen Sie dieses Testament umgehend dem Nachlassgericht aushändigen.
Dies folgt aus § 2259 BGB:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2259.html
Das Nachlassgericht ist dasjenige Amtsgericht, in dessen Amtsbezirk Ihre Mutter zuletzt ihren Wohnsitz inne hatte.
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Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt