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Sehr geehrter Fragesteller,
läuft denn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Aus taktischen Gründen sollten Sie warten, ob und bis die Polizei auf Sie zukommt. Auch dann sollten Sie mit Informationen eher zurückhaltend sein, zunächst selber (§ 147 StPO) oder durch einen Anwalt Akteneinsicht beantragen und erst dann eine Stellung zu dem Vorwurf abgeben.
Bitte fragen Sie bei Unklarheiten nach. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank !
haben Sie meine Antwort erhalten ? Gibt es denn hierzu noch Nachfragen ?