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Sehr geehrter Fragesteller,
was genau möchten Sie denn wissen ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
was ist denn der Asylgrund ?
danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Das Problem ist, dass bei politischer Verfolgung dort der Antrag zu stellen ist, wo er zuerst "sicheres Land" betreten hat, dies wäre Schweden.
Wenn er Schweden verlassen muss, muss er den Schengenraum verlassen und kann nicht "legal" nach Deutschland kommen. Würde er es dennoch nach Deutschland schaffen und hier Asyl beantragen, würde man ihn nach Schweden abschieben.
Ich bedaure, aber er wird keine Möglichkeit haben, Asyl in Deutschland zu beantragen bzw. in Deutschland bleiben zu können.
Bitte fragen Sie bei Unklarheiten nach. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank !
haben Sie meine Antwort erhalten ? Gibt es denn hierzu noch Nachfragen ?
die Frist, die Sie meinen beträgt 6 Monate.
Asyl ist IMMER Schutz vor politischer Verfolgung.
wie ausgeführt NEIN. Wenn er in Schweden kein Asyl bekomme, bekommt er auch kein Asyl in Deutschland.
Er müsste dann den Schengenraum verlassen und kann in 6 Monaten nochmals versuchen, in Deutschland einen Asylantrag zu stellen.
gerne !
Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend und Ihnen und Ihrem Bruder alles Gute.