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Sehr geehrter Fragesteller,
wie alt sind denn die Kinder ? Wohnt diese Familie zur Miete ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Lärmbelästigungen durch Kinder sind bis zu einem gewissen Maß hinzunehmen. Wichtig ist hier, dass die Ruhezeiten (zwischen 12 und 14 Uhr und ab 22 Uhr) eingehalten werden. Solange diese Zeiten eingehalten werden, müssen Sie leider den Lärm ertragen. Es gibt eine Vielzahl fvon Urteilen, die Kinderlärm nicht als Ruhestörung bewerten ((AG Bergisch-Gladbach, 18.05.1982, Az.: 26 C 14/82, § 22 Bundesimmoissionsschutzgesetz)
Bitte fragen Sie bei Unklarheiten nach. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank !
jedes Maß ist natürlich mal voll. Wenn die Kinder nicht nur "normal" spielen, hierzu gehört auch mal rennen und hüpfen, sondern z.B. mit dem Bobycar fahren, Seil springen usw. können Sie einen Unterlassungsanspruch geltend machen.
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