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Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,Ich bin RAin Schiessl, mit mehr als 25 Jahren Berufserfahrung. Ich bitte um Geduld, während ich an der Frage arbeite
Die Steuer bei Schenkungen richtet sich nach dem ErbSTG.
Danach ist Ihre Mutter Steuerklasse II , § 15 ErbSTG, wenn es sich um eine Schenkung handelt.
Nach § 16 I Nr 5 ErbSTG beträgt der Freibetrag 20.000 Euro alle 10 Jahre