der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ihr Freund hat als Mieter das Hausrecht über die Wohnung. Allein er bestimmt wenn und wann er in seiner Wohnung empfängt und übernachten lässt. Eine Zustimmung oder Genehmigung des Vermieters ist nicht erforderlich. Der Vermieter kann den Besuch und die Übernachtungen auch nicht verbieten.
Eine Zustimmung des Vermieters ist nur dann erforderlich wenn der Gast über 6 Wochen auf dauer in der Wohnung bleibt. Wenn Sie nur einem Tag in der Woche übernachten, dann ist dieses Kriterium nicht erfüllt.
Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
Ich versuche gerade anzurufen, es hebt niemand ab
den Begriff des "Wochenendwohnens gibt es in der Rechtsprechung und Literatur nicht. Mir persönlich ist dieser Begriff auch vollkommen unbekannt. Es scheint sich hier um eine Erfindung des Vermieters zu handeln. Selbst wenn ein Gast regelmäßig das Wochenende in der Wohnung des Mieters übernachten würde wäre dies in keiner Form Zustimmungs oder genehmigungspflichtig (Schmidt-Futterer/Eisenschmid, 14. Aufl. 2019, BGB § 535 Rn. 295).
mit freundlichen Grüßen