Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!
Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Um mit einer einstweiligen Verfügung Erfolg zu haben, müssen Sie den Verfügungsgrund glaubhaft machen. Sie müssen also dem Gericht nachweisen, dass Sie einen Anspruch gegen den Baggerfahrer haben. Im einstweiligen Verfügungsverfahren kann die Glauhaftungmachung z.B. durch eine eidesstattliche Erklärung erfolgen.
Und Sie müssen nachweisen, dass Eilbedürftigkeit vorliegt, dass also ein Hauptverfahren mit einer normalen Klage nicht abgewartet werden kann.
Nach meiner Einschätzung liegt kein Fall vor, der eine einstweilige Verfügung rechtfertigen würde.
Vielleicht können Sie mir noch etwas genauer schildern, was genau Sie erreichen wollen. Mir ist unklar, was Sie von dem Baggerfahrer beanspruchen wollen. Mir ist auch unklar, warum es so eilig ist, dass Sie eine einstweilige Verfügung beantragen wollen und nicht einfach nur den Baggerfahrer verklagen.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.
Sehr gerne helfe ich weiter.