Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!
Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Bauland kann nicht beantragt werden. Es ist eine Enscheidung der Gemeinde, für welches Gebiet ein Bebauungsplan ausgewiesen wird. Und sobald die Anbindung an die öffentliche Versorgung erfolgt ist (=Erschließung), ist das Land baureif.
Es muss kein Land verkauft werden, um die Erschließung durchzuführen. Sie können es aber auch nicht forcieren, dass die Zufahrtsstraße gebaut und die Versorgungsleitungen gelegt werden. Eigentlich können Sie gar nichts machen außer abzuwarten, was ja das Wesen einer Bauspekulation ist.
Es kann niemand allein über die 5.800 qm entscheiden. Sie alle sieben bilden eine Eigentümergemeinschaft an diesem Land. Und bei so einer Gemeinschaft können nur alle Miteigentümer zusammen darüber entscheiden, was mit dem gemeinschaftlichen Eigentum gemacht wird. Weder kann einer gegen alle entscheiden noch alle gegen einen. Es muss einstimmig sein.
Zu den Kosten kann ich Ihnen nichts sagen. Derzeit sehe ich keinerlei Kosten für Sie. Möglicherweise muss das Land gepflegt werden. Aber wie hoch die Aufwendungen dafür sind, kann ich nicht beurteilen.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.
Sehr gerne helfe ich weiter.