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Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,Ich bin RAin Schiessl, mit mehr als 25 Jahren Berufserfahrung. Ich bitte um Geduld, während ich an der Frage arbeite
Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie dürfen den Zugang verweigern.
Ihre Wohnung ist nach dem Grundgesetz unverletzlich, der Vermieter hat sich anzukündigen.
Das hat er nur für den Keller getan NICHT aber für die Wohnung.
Von daher müssen Sie ihn nicht in die Wohnung lassen, weil er sich für diese nicht angekündigt hat.
eine Email ist ebenso zulässig, es sei denn es wäre ausdrücklich Schriftform vereinbart.
Sie muss einen erneuten Termin vereinbaren, den Termin von vor 2 Wochen hat sie je bereits wahrgenommen.
Sie müssen Sie nicht hereinlassen.
Wenn im weiteren Kellerraum auch Ihre Sachen stehen müssen Sie diese entfernen
Sofern Sie mit Ihr schriftlich oder per EMail einen neuen Termin vereinbart haben müssen Sie sie hereinlassen, sonst nicht.
Zudem muss sie dann einen Grund haben, denn die Wohnung hat sie ja bereits besichtigt
Dann kann ich mir keinen Grund denken