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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Es steht eine Geldstrafe im Raum von einigen Hundert Euro. Das kommt darauf an, wie der Richter diese Beleidung bewerten wird. Weitere Konsequenzen wird das nicht für Sie haben. Weder wird es im Führungszeugnis auftauchen noch steht eine Freiheitsstrafe im Raum.
Sie können nichts machen außer es zu bestreiten. Sie könnten auch die Akte über einen Anwalt einsehen lassen, um die Beweismittel zu prüfen. Dann wird der Anwalt für Sie eine Einlaussung fertigen. Das wäre mit Kosten verbunden. Sie können aber auch erstmal abwarten, wie hoch die Strafe ausfällt, und dann erst einen Anwalt einschalten, wenn Sie mit der Strafe nicht einverstanden sind.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.Sehr gerne helfe ich weiter.