der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Die Exfreundin kann Ihren Schaden ersetzt verlangen. Und hiefür kann Sie einen Anwalt einschalten, der sich dann auch bei Ihrem Freund melden würde. Im Strafverfahren wird in der Regel über die Bestrafung entschieden und nicht über den zvilrechtlichen Schadenersatz.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.Sehr gerne helfe ich weiter.
Er muss die Strafe zahlen und er muss den Schaden an den Reifen ersetzen. Das können Sie doppelt bezahlen nennen.