Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Sie schildern einen klassischen Fall des so genannten "Bossing", bei welchem Mobbing oder mobbing-ähnliche/vergleichbare Übergriffe von dem AG ausgehen.
Rechtlich ist dies selbstverständlich nicht zulässig, denn Ihr AG schuldet Ihnen als arbeitsvertragliche Nebenpflicht im Sinne des § 241 Absatz 2 BGB eine Schutz- und Fürsorgepflicht.
Mit dieser sind sämtliche Formen des Bossing gänzlich unvereinbar, weshalb dieses auch Schadensersatz- und Schmerzengeldansprüche auslöst.
Anwaltlich ist Ihnen anzuraten, zunächst ein Bossing-Tagebuch anzulegen und zu führen, in welches Sie sämtliche Vorkommnisse nach Art, Intensität und Datum konkret zu Nachweiszwecken dokumentieren.
Sodann sollten Sie erneut das Gespräch mit Ihrem AG suchen und diesen zur Unterlassung auffordern. Hierbei sollten Sie sich auf die vorstehend erläuterte Rechtslage berufen.
Sollte Ihr Chef keine Verhaltensänderung zeigen, so können Sie sich an den Landesbeauftragten für Mobbing Ihres Bundeslandes wenden. Zudem können Sie dann die zuständige Arbeitsschutzbehörde einschalten.
Wenn Sie keine Nachfragen haben ("Dem Experten antworten"), dann geben Sie bitte Ihre Bewertung für die anwaltliche Beratung ab, indem Sie mit der Maus oben die Sterne (3-5 Sterne) anklicken, denn nur dann erhalte ich von dem Portalbetreiber die Vergütung für die Beratung.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt