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Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Darf ich Sie fragen: Wurde denn dieser Vertrag zugunsten Dritter notariell beurkundet? Hat denn der Onkel das Sparbuch bereits erhalten?
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
danke sehr.
In diesem Falle liegt in der Tat eine Schenkung auf den Todesfall vor mit der Folge, dass die Sparbücher nicht in den Nachlass fallen und bei der Berechnung des Nachlasses auch nicht berücksichtig werden.
Selbst wenn der Vertrag nich notariell beurkundet wurde, so wäre diese Schenkung spätestens mit der Aushändung der Sparbücher an Ihren Onkel wirksam geworden (sogenannte Handschenkung).
Die Sparbücher zählen also leider nicht zum Nachlass.
Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.