Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Ja, Sie können parallel zu Ihrem Studium eine Ausbildung absolvieren - dem stehen keine rechtlichen Bedenken entgegen.
Nach der Rechtsprechung ist dies dann rechtlich möglich und zulässig, wenn eine Anwesenheitspflicht im Rahmen des Studiums nur in geringem Umfang besteht.
Gerade dieser Fall liegt hier aber vor, wenn Sie eine virtuelle Fachhochschule absolvieren, und wenn darüber hinaus nur viermal pro Semester eine Anwesenheitspflicht besteht.
Nachfolgend das Urteil des VG Aachen:
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/azubis/themen/beitrag/ansicht/azubis/ordnungsgemaesse-vollzeitausbildung-parallel-zum-studium-machbar-und-moeglich/details/anzeige/
Sie können folglich neben dem Studium eine Ausbildung absolvieren.
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Gern können wir Ihr Anliegen auch telefonisch im persönlichen Gespräch ausführlich erörtern, sofern Sie dies wünschen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt