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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Es gibt keinen Grund, Ihnen die Anmeldung eines neuen Autos zu verweigern. Die Finanzbehörde hat sich damit einverstanden erklärt, dass Sie die Steuerschulden in Raten ausgleichen. Dieses Einverständnis beinhaltet, dass keine Zwangsmaßnahmen gegen Sie eingeleitet werden, wie z.B. ein Autoanmeldung zu untersagen. Sie können also ein Auto anmelden.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.Sehr gerne helfe ich weiter.
Dann können Sie den Rechtsweg einschlagen, also Widerspruch gegen die Versagung der Anmeldung einlegen und ggf. beim Verwaltungsgericht klagen. Die Erfolgsaussichten hängen davon ab, was genau Inhalt der Ratenzahlungsvereinbarung ist.
Sehr gerne. Ich freue mich, wenn ich helfen konnte. Alles Gute!