Vielen Dank zunächst für das nette Telefonat.
Gehen Sie nun wie folgt vor: Weisen Sie die geltend gemachte Stornopauschale in Höhe von 35% des Reisepreises zurück, und berufen Sie sich dabei zunächst ausdrücklich auf die eigenen AGB (Vertragsbedingungen) des Anbieters, der unter den gegebenen Umständen lediglich eine Pauchale von 15% vorsieht.
Berufen Sie sich darüber hinaus des Weiteren ausdrücklich auf die gesetzliche Regelung in § 651 h Absatz 2 BGB:
https://dejure.org/gesetze/BGB/651h.html
Die Regelung ordnet an:
Im Vertrag können, auch durch vorformulierte Vertragsbedingungen, angemessene Entschädigungspauschalen festgelegt werden, die sich nach Folgendem bemessen:
1.Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn,
2.zu erwartende Ersparnis von Aufwendungen des Reiseveranstalters und
3.zu erwartender Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen.
2Werden im Vertrag keine Entschädigungspauschalen festgelegt, bestimmt sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. 3Der Reiseveranstalter ist auf Verlangen des Reisenden verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen.
Verlangen Sie von dem Veranstalter daher zudem, dass er Ihnen die Höhe der Entschädigung ganz konkret darlegt und unter Beweis stellt, und fordern Sie diesen ebenfalls auf, Ihnen nachzuweisen, dass er die Reise nicht noch anderweitig verkaufen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt