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Sehr geehrte Ratsuchende,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Mein Name ist Hans-Georg Schiessl, ich bin Fachanwalt für Familienrecht.
Wenn Ihr Partner das Haus übernehmen will, dann erfolgt die Abrechnung wie folgt:
Vom Verkehrswert des Hauses werden zunächst die Bankverbindlichkeiten (Kredit und Vorfälligkeitsentschädigung) abgezogen. Dann werden die von den Miteigentümern geleisteten Einlagen zuückgewährt und der Rest wird dann unter den Partnern hälftig aufgeteilt. Es ist also gerade nicht so, dass Sie sich direkt hälftig an der Vorfälligkeitsentschädigung beteiligen müssen, sondern die Entschädigung muss allein Ihr Partner als der Übernehmer leisten. Ebenso muss er den Kredit allein übernehmen.
Wenn Sie keine Nachfragen mehr haben geben Sie bitte eine Bewertung meiner anwaltlichen Beratung ab (bitte klicken Sie hierzu auf die Bewertungssterne 3-5).
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
Darf ich Ihnen noch weiter helfen?
Ja freilich!
Grundsätzlich haben Sie recht.
Sie müssen in der Tat rechnen 240.000 EUR minus 190.000 EUR minus 25.000 EUR=25.000 EUR
Dann werden die Einlagen wieder zurückgewährt (Investition Ihres Mannes wäre eine solche Einlage), also 25.000 EUR minus 20.000 EUR= 5.000 EUR. Dieser Rest wird dann zweigeteilt, so dass Sie einen Anspruch auf 2.500 EUR haben.
Ja, dies ist unabhängig davon ob Sie verheiratet sind oder nicht.
Hans-Georg Schiessl Rechtsanwalt
Gerne!
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