Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sie sind hier nicht zu beneiden.
Den Unterricht verweigern, wäre eine Arbeitsverweigerung mit entsprechenden Arbeitsrechtlichen beziehungsweise dienstrechtlichen Konsequenzen. Eine Ausnahme besteht allerdings dann wenn Sie durch die Schüler während des Unterrichts körperlich angegriffen werden. Hier wäre der Arbeitgeber / Dienstherr Ihnen gegenüber im Rahmen seiner Schutz und Fürsorgepflicht verpflichtet Ihnen beizustehen, also zum Beispiel eine Ordnungskraft abzustellen.
In Ihrem Falle müssten Sie allerdings zunächst der Empfehlung des Schulleiters Folge leisten, also die Schulordnung und die darin enthaltenen Ordnungs und Zwangsmittel (Verweis, Ausschluss vom Unterricht,...) konsequent und rigoros durchsetzen.
Wenn die Schüler die Schulordnung nicht akzeptieren und auch keine Ermahnung zum Beispiel in Form eines Verweises hilft, dann sollten Sie durch die Schule vom Unterricht auch ausgeschlossen werden. Wenn Sie der Schulleiter auf die Schulordnung verweist, dann wird er Ihnen dann auch bei der Durchsetzung dieser sicher gerne behilflich sein.
Wenn Sie keine Nachfragen mehr haben geben Sie bitte eine Bewertung meiner anwaltlichen Beratung ab (bitte klicken Sie hierzu auf die Bewertungssterne 3-5).
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt