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RASchiessl
RASchiessl, Rechtsanwalt
Kategorie: Allgemein
Zufriedene Kunden: 44908
Erfahrung:  Rechtsanwalt
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Ich bin Berufsschullehrerin und unterrichte als

Diese Antwort wurde bewertet:

Ich bin Berufsschullehrerin und unterrichte als Fachpraxislehrerin an 2 BBS Schulen in Rheinland-Pfalz.Die Klassen sind im Pflichtbereich. Es handelt sich um Berufafachschule BFI.Als Fachpraxislehrerin für Pflege/Gesundheit unterrichte ich bis zu 6Std am Stück.In der betroffenen Klasse 4 Std am Stück.Die Klasse wird nicht für den Unterricht geteilt, da die Unfalllversicherung dem zugestimmt hat.Allerdings sind die Schüler sehr problematisch.Bis auf sehr wenig
e halten keine die Schulordnung ein.Ich muss um Unterricht überhaupt machen zu können wie ein Dompteur die Ordnung einfordern.Wahnsinn.Die Schület verlassen einfach den Unterricht, benutzen Handy, reden mit Mitschüler, spazieren rum, essen.....akzeptieren ein Verhalten, dass ein Unterricht ermöglicht nicht.Jetzt haben sie mit Unterschriftenliste sich bei der Schulleitung beschwert.Ich wäre handgreiflich geworden.Ich habe lediglich jemand am Arm wahrscheinlich getippt, um aufzuforderndas Handy zu entfernen . Da war keine Gewalt.Hinzu kommt eine Schülerin, die Panikattacken angeblich hat.Die Schüler sagen wegen mir.Die Schüler beleidigen mich bedrohen mich privat aufzusuchen und mein Auto zu beschädigen.
Die Schüleranzahl ist zu groß für so viele Stunden.Man kann sie nur eng führen.Das gilt für alle BFI Klassen.
Die Schüler wollen nichts tun.Sie wollen stören.Ich habe keine Handgreifichkeiten angewandt.Ich stehe allein da.Schulleiter sagen nutzen sie die Schulordnung.Das ist Wahnsinn bei so vielen .Dann kommen die Eltern.Hinzu kommt, dass ich eine Schwerbehinderung von 50Grad habe.
Kann ich den weiteren Unterricht verweigern in dieser Klasse? Die Bedrohung ist massiv.Ich werde der Körperverletzung beschuldigt.Und dem Auslösen einer Panikattacke.Und der Beschimpfung sie seien Hunde.Das ist alles nicht wahr.Das Verhalten der Schüler ist eine Katastrophe.I

Sehr geehrter Ratsuchender,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sie sind hier nicht zu beneiden.

Den Unterricht verweigern, wäre eine Arbeitsverweigerung mit entsprechenden Arbeitsrechtlichen beziehungsweise dienstrechtlichen Konsequenzen. Eine Ausnahme besteht allerdings dann wenn Sie durch die Schüler während des Unterrichts körperlich angegriffen werden. Hier wäre der Arbeitgeber / Dienstherr Ihnen gegenüber im Rahmen seiner Schutz und Fürsorgepflicht verpflichtet Ihnen beizustehen, also zum Beispiel eine Ordnungskraft abzustellen.

In Ihrem Falle müssten Sie allerdings zunächst der Empfehlung des Schulleiters Folge leisten, also die Schulordnung und die darin enthaltenen Ordnungs und Zwangsmittel (Verweis, Ausschluss vom Unterricht,...) konsequent und rigoros durchsetzen.

Wenn die Schüler die Schulordnung nicht akzeptieren und auch keine Ermahnung zum Beispiel in Form eines Verweises hilft, dann sollten Sie durch die Schule vom Unterricht auch ausgeschlossen werden. Wenn Sie der Schulleiter auf die Schulordnung verweist, dann wird er Ihnen dann auch bei der Durchsetzung dieser sicher gerne behilflich sein.

Wenn Sie keine Nachfragen mehr haben geben Sie bitte eine Bewertung meiner anwaltlichen Beratung ab (bitte klicken Sie hierzu auf die Bewertungssterne 3-5).

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Georg Schiessl

Rechtsanwalt

Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Wie soll ich der Schulirdnung nachkommen, wenn bis auf wenige ständig permanent stören.Ich müsste ständig unterbrechen und dokumentieren.Und dann stört genau in diesem Moment ein Anderer.
Was ist mit der Beschuldigung der Panikattacke? Was mit der Bedrohung? Was mit der Unterstellung der Handgreiflichkeit?
Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Und meine Schwerbehinderung bezüglich der ganzen Klasse?
Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Ich möchte nicht telefonieren.
Mir ist eine schriftliche Beantwortung lieber.

Sehr geehrter Ratsuchender,

wenn Sie Ihrer Dolumentation nicht nachkommen können, dann müssen Sie insoweit den Unterricht unterbrechen und erforderlichenfalls die Klasse nach Hause schicken wenn es nicht anders geht.

Wenn Sie beschuldigt werden, die Schüler verletzt zu haben oder eine Panikattacke ausgelöst haben, dann sollten Sie die Schüler, vertreten durch die Eltern auf Unterlassung verklagen.

Ihre Schwerbehinderung kann Auswirkungen bei Pausenaufsicht, Klassenfahrten, Wanderungen, Stundenvertretungen und so weiter haben, auch bei einem Versetzungsgesuch kann eine Schwerbehinderung Auswirkungen haben. Beim konkreten direkten Unterricht wirkt sich die Schwerbehinderung nur dann aus wenn Sie konktet beeinträchtigt sind (Gehbehinderung). Hier trifft den Arbeitgeber natülich eine Fürsorgepflicht.

Wenn Sie keine Nachfragen mehr haben geben Sie bitte eine Bewertung meiner anwaltlichen Beratung ab (bitte klicken Sie hierzu auf die Bewertungssterne 3-5).

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Georg Schiessl

Rechtsanwalt

Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Ist den ein Antippenvon mir schon eine Handgreifluchkeit und vom Lehrer unzulässig?

Nein, ein Antippen ist selbstverständlich keine Handgreiflichkeit und auch keine Körperverletzung.

Es ist weder unzulässig noch ein Dienstvergehen noch eine Straftat.

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Mit freundlichen Grüßen

Hans-Georg Schiessl

Rechtsanwalt

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Kunde: hat geantwortet vor 3 Jahren.
Danke sehr

Sehr gerne!