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Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,Ich bin RAin Schiessl, mit mehr als 25 Jahren Berufserfahrung. Ich bitte um Geduld, während ich an der Frage arbeite
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihr Anwalt hat nur 14 Tage bis zum Scheidungstermin um Ihre Ansprüche anzumelden.
Danach geht es nur noch außerhalb der Scheidung, was für beide Parteien ein finanzielles Risiko darstellt.
Es besteht Anwaltszwang.
Sie können daher nichts selbst anmelden,.
Beauftragen Sie einen neuen Anwalt, der Terminsverschiebung beantragt weil er erst die Akten einsehen muss.
Sie müssen ihm das Mandat kündigen und zugleich Schadesnersatzansprüche ankündigen, weil er seine Pflichten Ihre Ansprüche in den Scheidungsverbund zu bringen vernachlässigt hat.
Leider bin ich in Regensburg