Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Ja, Ihre Mutter darf grundsätzllich während der Krankschreibung verreisen.
Sie hat während der Krankschreibung nur alles zu unterlassen, was dem Genesungsprozess entgegensteht und die Gesundung gefährdet.
Das bedeutet zugleich, dass ihr alles erlaubt ist, was die Gesundung nicht beeinträchtigt oder diese gar fördert.
Sie darf daher verreisen, denn es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Reise die Gesundung Ihrer Mutter gefährden könnte.
Allerdings muss Ihre Mutter die Krankenversicherung über die beabsichtigte Reise in Kenntnis setzen.
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Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt