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Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sie haben es schon richtig gemacht. Der Widerruf hat zur Folge, dass der Vertrag rückwirkend unwirksam wird und daher aus dem Vertrag keine Zahlungspflichten entstehen.
Sie haben also absolut recht wenn Sie weitere Nachnamesendungen ablehnen und Zahlungsforderungen zurückweisen.
Wenn Sie per Mail geantwortet haben, dann sollten Sie diese Zurückweisung vielleicht nochmals per Einwurfeinschreiben wiederholen, denn der Zugang einer Mail ist in der Praxis oft schwer nachzuweisen.
Wenn Sie keine Nachfragen mehr haben geben Sie bitte eine Bewertung meiner anwaltlichen Beratung ab (bitte klicken Sie hierzu auf die Bewertungssterne 3-5).
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
Grundsätzlich wäre dies ausreichend.
Mein Vorschlag war, dass Sie hier der Gegenseite nocheinmal nachweislich verdeutlichen dass Sie keine Zahlungen erbringen werden.
Wenn die Gegenseite erkennt, dass weitere Zahlungsaufforderungen sinnlos sein werden, wird Sie diese weiteren Mahnungen einstellen.
wenn Sie widerrufen haben, dann ist die Sache rechtlich gesehen erledigt. Dann gibt es keinen Vertrag und damit keine Forderungen gegen Sie mehr. Rein rechtlich gesehen brauchen Sie nicht weiter zu reagieren.
Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen!
Hans-Georg Schiessl Rechtsanwalt
Gerne!!