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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!Zur Bearbeitung Ihrer Anfrage muss ich zunächst höflichst nachfragen:
Verstehe ich es richtig, dass das Unternehmen B insgesamt nur 4 Mitarbeiter beschäftigt?
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
D***** *****delt es sich bei dem Unternehmen um einen Kleinbetrieb, weil er keine 1o Mitarbeiter hat, sodass das Kündigungsschutzgesetz nicht anzuwenden ist. Das bedeutet, die Mitarbeiter können grundsätzlich fristgerecht gekündigt werden, ohne dass es einen Grund dafür geben muss. Es kommt also nicht darauf an, ob betriebsbedingte Gründe für die Kündigung vorliegen, sodass auch keiner der gekündigten Mitarbeiter einwenden kann, dass gar keine betriebsbedingten Gründe gegeben sind.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.Sehr gerne helfe ich weiter.
Wie kann ich noch helfen, besteht weiterer Klärungsbedarf?