Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Rechtlich gesehen gehören die Reisezeiten zur Arbeitszeit.
Reisezeit ist unproblematisch Arbeitszeit im arbeitszeitrechtlichen Sinne, wenn Sie auf bzw. durch die Dienstreise so genannte Vollarbeit leistet, also zB Akten bearbeitet, E-Mails verfasst oder als Kraftfahrer das Ihnen zugewiesene Fahrzeug steuert.
Ein Problem haben Sie allerdings bei Reisezeiten, während der Sie nicht im engeren Sinne arbeitsbezogen tätig wird, also zB schlafen, Musik hören oder die Tageszeitung lesen.
Nach Ansicht des BAG liegt dann keine Arbeitszeit vor, wenn Sie (also Nichtfahrer) die Arbeitszeit beliebig ausfüllen können.
Darauf kommt es in Ihrem Falle an.
Wenn Sie keine Nachfragen mehr haben geben Sie bitte eine Bewertung meiner anwaltlichen Beratung ab (bitte klicken Sie hierzu auf die Bewertungssterne 3-5).
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt