Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Ja, Ihr Annahme ist richtig.
Die so genannte Optionspflicht zur Entscheidung zwischen zwei Staatsbürgerschaften ist seit dem 20. Dezember 2014 für all diejenigen Kinder, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, entfallen.
Darunter fallen diejenigen, die
- bei Vollendung des 21. Lebensjahres mindestens acht Jahre in Deutschland gewohnt haben
- sechs Jahre eine Schule in Deutschland besucht haben
- über einen deutschen Schulabschluss verfügen
- eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können
Da Sie die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen, können Sie beide Staatsangehörigkeiten beantragen und inne haben!
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Nach erfolgter Bewertung können Sie jederzeit nachfragen!
Gern können wir Ihr Anliegen auch telefonisch erörtern, sofern Sie dies wünschen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt