Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Sie sollten die Ansicht des gegnerischen RA zurückweisen, denn entgegen dessen Vorbringen können Sie auf Bezahlung der in Rechnung gestellten Summe bestehen.
Die erforderliche Merhrarbeit ist nur deshalb entstanden, weil Ihr Kunde und Vertragspartner technische Probleme mit dessen Server hatte.
Dies ergibt sich zweifelsfrei aus der mir übermittelten Korrespondenz.
Diesen Umstand haben aber nicht Sie, sondern Ihr Kunde rechtlich zu vertreten!
Des Weiteren hat Ihr Kunde im Zuge besagter E-Mail-Korrespondenz mit Ihnen ganz ausdrücklich den von Ihnen explizit genannten weiteren Kosten zugestimmt (=E-Mail des Kunden vom 03.07.2019 Uhrzeit 00.04)!
Der Kunde ist Ihnen folglich zur Bezahlung des gesamten Forderungsbetrages verpflichtet.
Nehmen Sie bitte Ihre Bewertung vor, indem Sie oben die Bewertungsterne (=3-5 Sterne) anklicken, wenn Sie keine Nachfrage haben ("Dem Experten antworten"), denn nur dann zahlt JustAnswer die Vergütung für die anwaltliche Beratung an mich aus.
Nach erfolgter Bewertung können Sie jederzeit nachfragen!
Gern können wir Ihr Anliegen auch telefonisch erörtern, sofern Sie dies wünschen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt