Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Ja, Sie können den zusätzlich entstandenen Stunden- und Arbeitsaufwand dem Kunden in Rechnung stellen.
Dieser zusätzliche Arbeitsaufwand ist nämlich nur deshalb entstanden, weil durch Fehler des Kunden die Arbeiten nicht frist- und termingerecht ausgeführt werden konnten.
Diese Fehler hat aber rechtlich ausschließlich Ihr Kunde zu vertreten.
Ihr Kunde hat daher auch für die Folgen dieser Fehler rechtlich einzustehen.
Er ist Ihnen daher zur Vergütung der zusätztlichen Stunden verpflichtet!
Nehmen Sie bitte Ihre Bewertung vor, indem Sie oben die Bewertungsterne (=3-5 Sterne) anklicken, wenn Sie keine Nachfrage haben ("Dem Experten antworten"), denn nur dann zahlt JustAnswer die Vergütung für die anwaltliche Beratung an mich aus.
Nach erfolgter Bewertung können Sie jederzeit nachfragen!
Gern können wir Ihr Anliegen auch telefonisch erörtern, sofern Sie dies wünschen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt