Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Unter den mitgeteilten Umständen sind Sie derzeit nicht zur Zahlung verpflichtet!
Ihnen steht an der geltend gemachten Zahlungsforderung des Zahnarztes ein Zurückbehaltungsrecht aus § 273 BGB zu, von dem Sie solange Gebrauch machen können, wie der Zahnarzt die ihm unterlaufenen Fehler bei der Anpassung der Prothese nicht korrigiert hat.
Der Zahnarzt schuldet Ihnen nämlich vertraglich eine fachgerechte Behandlung - § 630 a Absatz 2 BGB:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630a.html
Wenn Sie nun extreme Probleme mit der Prothese haben, so hat der Zahnarzt die ihm obliegenden Pflichten gerade nicht erfüllt mit der Folge, dass Sie ihm derzeit auch noch keine Vergütung schulden.
Der Zahnarzt ist vielmehr verpflichtet, die aufgetretenen Probleme in einer entsprechenden Nachbehandlung zu beseitigen, so dass die Prothese den üblichen zahnärztlichen Standards entspricht.
Fordern Sie Ihren Zahnarzt hierzu auf, und kündigen Sie an, dass Sie bei ausbleibender Nachbehandlung die Zahnärztekammer als Aufsichtsbehörde zur weiteren Veranlassung einschalten werden!
Geben Sie bitte Ihre positive Bewertung ab, indem Sie oben auf die Bewertungssterne (=3-5 Sterne) klicken, wenn Sie keine Nachfragen ("Dem Experten antworten") haben, denn nur dann zahlt der Portalbetreiber die Vergütung an mich aus.
Nach jetziger Bewertung können Sie jederzeit und beliebig oft nachfragen!
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt