Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Ja, das ist ohne weiteres rechtlich möglich!
Sofern Sie eine Vorsorgevollmacht errichten, steht es Ihnen völlig frei, welche Person Sie zu Ihrem Betreuer und Vertreter bestimmen und einsetzen.
Sie sind also nicht gezwungen, einen deutschen Staatsangehörigen zu benennen, sondern Sie können problemlos auch Ihre österreichische Freundin einsetzen, und Sie können in der Vorsorgevollmacht zudem festlegen, dass Sie unter keinen Umständen in ein Heim möchten, sondern nach Österreich zu Ihrer Freundin übersiedeln.
Wenn Sie eine solche Vorsorgevollmacht mit diesem Inhalt errichten, so kann anschließend auch keine gerichtliche Betreuung mehr eingesetzt werden, denn eine solche private Vorsorgevollmacht hat nach den gesetzlichen Regelungen den Vorrang!
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Nach jetziger Bewertung können Sie jederzeit und beliebig oft nachfragen!
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt