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Sehr geehrte Ratsuchende,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Natürlich gilt dies auch, wenn Sie sich ein neues Fahrzeug anschaffen. Wenn Sie beide allerdings Eigentümer der beiden Fahrzeuge und der Wohnung sind, dann befinden sich diese Gegenstände im gemeinschaftlichen Eigentum. Das hat einmal zur Folge, dass bei einer Veräußerung der jeweils andere Eigentümer zustimmen muss und auf der anderen Seite dass Ihr Mann, wenn er Wohnung und Fahrzeuge weiter nutzen möchte für Ihren Eigentumsanteil eine Nutzungsentschädigung zu zahlen hat.
Wenn Sie keine Nachfragen mehr haben geben Sie bitte eine Bewertung meiner anwaltlichen Beratung ab (bitte klicken Sie hierzu auf die Bewertungssterne 3-5).
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
Gerne!