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Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wenn Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, dann haben Sie und Ihr Mann zwei getrennte Vermögensmassen. Das bedeutet wenn Sie sich Möbel für Ihre eigene Wohnung kaufen (also nicht für die Ehewohnung) dann sind Sie alleine Eigentümerin dieser Möbel.
Wenn Sie keine Nachfragen mehr haben geben Sie bitte eine Bewertung meiner anwaltlichen Beratung ab (bitte klicken Sie hierzu auf die Bewertungssterne 3-5).
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt