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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Sie können jederzeit ein Gnadengesuch stellen. Zuständig ist der Justizminster des Landes, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben. Wenn Sie also nach Brandenburg ziehen, ist der dortige Justizminister zuständig.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.Sehr gerne helfe ich weiter.
Ja. Das Justizminsterium BW wird Ihr Gnadengesuch weiterleiten.
Ihre Erfolgsaussichten sind leider äußerst mäßig bis sogar aussichtslos.
Gerne stehe ich für Rückfragen zur Verfügung.Ansonsten denken Sie bitte daran, eine positive Bewertung (Klick auf 3-5 Sterne) zu hinterlassen, um den von Ihnen eingesetzten Betrag zu meiner Vergütung freizugeben. Sie können auch nach der Bewertung jederzeit sehr gerne Nachfragen stellen.Vielen Dank für Ihre Mühe!
Wo Sie den Antrag stellen, ist aus meiner Sicht egal. Stellen Sie den Antrag dort, wo es Ihnen am besten passt.
Gerne stehe ich für Rückfragen zur Verfügung. Denken Sie bitte daran, eine positive Bewertung (Klick auf 3-5 Sterne) zu hinterlassen, um den von Ihnen eingesetzten Betrag zu meiner Vergütung freizugeben. Sie können auch nach der Bewertung jederzeit sehr gerne Nachfragen stellen.