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Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wenn der Mieter zwei Monatsmieten in Rückstand ist, dann sollten Sie die außerordentliche fristlose Kündigung aussprechen. Damit setzen Sie den Mieter in Zugzwang. Eine solche Kündigung wegen Zahlungsverzuges wird nämlich dann unwirksam, wenn der Mieter die Rückstände vollständig begleicht (inklusive Zinsen).
Wenn der Mieter ohne Ihre Zustimmung untervermietet, dann sollten Sie ihn in einem ersten Schritt abmahnen und zur Beendigung des Untermietvertrages auffordern. Kommt der Mieter dem nicht nach so können Sie den Mietvertrag ebenso fristlos kündigen.
Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
Sehr gerne!