Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!
Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Sie sollten darauf bestehen, dass die Grundbucheintragungen gelöscht werden, bevor Sie den Kaufpreis zahlen. Ansonsten werden Sie möglicherweise mit dem Grundstück für die Grundbucheintragungen haften.
Auch hinsichtlich Ihrer anderen Fragen können Sie sich nur so absichern, indem der Kaufpreis erst dann an die Voreigentümer geht, wenn diese das Haus geräumt übergeben haben.
Sie könnten den Kaufpreis auf ein Notaranderkonto zahlen, nachdem Sie als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind. Die Zahlung auf ein Notaranderkonto ist üblich bei Grundstücksgeschäften. Und der Notar wird angewiesen, den Kaufpreis erst dann an die jetzigen Eigentümer auszuzahlen, wenn alle Bedingungen erfüllt sind, also Bereinigung des Grundbuches, Auszug der Verkäufer und der Nachweis, dass es keine Beschädigungen am Haus gibt.
Am besten ist, Sie besprechen diese Vorgehensweise bei dem Notartermin mit dem Notar und den Verkäufern.
Wenn die Verkäufer nicht darauf eingehen wollen, etwa weil sie das Geld jetzt und sofort benötigen, dann sollten Sie überlegen, ob Sie den Vertrag unterschreiben. Denn es in der Tat ein Risiko, ein Haus zu kaufen, wenn die Eigentümer noch darin wohnen und das Grundstück mit Grundbucheintragungen belastet ist. Oder Sie lassen sich dieses Risiko bezahlen, indem der Kaufpreis ermäßigt wird.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.
Sehr gerne helfe ich weiter.