der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bestreitet denn die Nachbarin das Fahrrad von Ihnen geliehen zu haben? Haben Sie denn eine Beschreibung des Fahrrades (Type, Rechnung,..)?
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
nein das fahrrad ist schwarz ein 26zoll Diamant leider neinkeine rech nung es kam 395,00vor 2jahre neumann
haben Sie vielen Dank.
Wenn das Fahrrad gestohlen wurde, dann ist die Nachbarin tatsächlich nicht mehr in der Lage das Fahrrad zurückzugeben.
In diesem Falle haben Sie grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch gegen die Nachbarin in Höhe des Zeitwertes Ihres Fahrrades. Allerdings setzt ein Schadensersatzanspruch ein Verschulden voraus. Ein Verschulden ist dann gegeben, wenn es aufgrund einer Nachlässigkeit Ihrer Nachbarin zu einem Schaden gekommen ist (Beispiel: Nachbarin hat das Fahrrad nicht abgeschlossen). Für dieses Verschulden sind Sie grundsätzlich beweispflichtig.
Können Sie den Beweis führen, so liegt die Höhe des Schadens im Wiederbeschaffungswer eines 2 jährigen 26 Zoll Fahrades Diamant.
Unabhängig von der Frage des Schadensersatzes sollten Sie Strafanzeige wegen des Verdachts des Diebstahls gegen unbekannt erstatten.
Über eine positive Bewertung meiner Anfrage würde ich mich sehr freuen.
das fahrad war an geschlossen denn das wurde auf gebrochen das schloss es lagen teile vom schloss noch dadie siemit gebracht hat nach hause aber nicht das fahradneumann
in diesem Falle wird es an einem Verschulden Ihrer Nachbarin fehlen. Das zerstörte Fahrradschloss ist ein Indiz dafür, dass das Fahrrad tatsächlich abgeschlossen wurde. Es bleibt also "nur" die Anzeige bei der Polizei.