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was muß ich tun um aus dem vertrag rauszukommen?
im laden abgeschlossen ganz unbewust
sie behaubten ich hätte es gewusst
aber ich wollte doch nur das handy
jetzt soll ich ich 1200 €zahlen in 2 jahren ich könnte heulen
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
um Missverständnisse auszuschließen, muss ich zunächst nachfragen: Hat man Sie denn in dem Laden anlässlich des Kaufvertrages ausdrücklich darüber aufgeklärt, dass Sie zugleich einen Handyvertrag abschließen?
Mit freundlichen GrüßenKristian HüttemannRechtsanwalt
nein das hat man nicht er sagte die karte sei inbegriffen zu em handy
hab mich gewundert aber sie streiten ja alles ab ,ich were damit einverstanden geweswen
Vielen Dank für Ihre ergänzenden Mitteilungen!
Unter diesen Umständen können Sie den Vertrag wegen arglistger Täuschung nach § 123 BGB erfolgreich anfechten, denn Ihr Vertragspartner war verpflichtet, Sie auch ungefragt darüber in Kenntnis zu setzen, dass mit dem Kauf ein Handyvertrag gekoppelt war.
Die Unterlassung dieser rechtlich gebotenen Aufklärung begründet den Vorwurf einer arglistigen Täuschung.
Fechten Sie daher den Vertrag schriftlich und nachweisbar (Einschreiben) unter ausdrücklicher Berufung auf die vorstehend erläuterte Rechtslage an. Mit erfolgter Anfechtung ist der Vertrag als von Anfang nichtig anzusehen (§ 142 BGB).
Geben Sie bitte abschließend Ihre positive Bewertung für die anwaltliche Beratung ab (klicken Sie hierzu auf die Bewertungssterne=3-5 Sterne), wenn Sie keine Nachfragen ("Dem Experten antworten") haben.
Vielen Dank!
und wenn sie das nicht annehmen ,haben sie keine vordrucke
Gerne entwerfe ich Ihnen im Rahmen des hiesigen Premium Service ("Mehr Zeit für Nachfragen") ein entsprechendes Anschreiben.
Ich unterbreite Ihnen ein entsprechendes Angebot - einen Moment bitte.
Formulieren Sie etwa folgendermaßen:
"Hiermit fechte ich meine Vertragserklärung wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB an. Ich bin zu keinem Zeitpunkt darüber aufgeklärt worden, dass ich eine weit reichende vertragliche Bindung eingehe. Dies begründet den Tatbestand einer arglistigen Täuschung, so dass ich die Vertragserklärung gemäß § 123 BGB anfechte.
Hilfsweise fechte ich den Vertrag nach § 119 BGB an, weil mir überhaupt nicht klar war, dass ich mich langfristig vertraglich binde.
Nach der von mir hiermit erklärten Anfechtung ist der Vertrag gegenstandslos und hinfällig."
Geben Sie bitte abschließend Ihre positive Bewertung für die anwaltliche Beratung ab (klicken Sie hierzu auf die Bewertungssterne=3-5 Sterne), wenn Sie keine Nachfragen ("Dem Experten antworten") haben. Neben der Beantwortung Ihrer Ausgangsfrage habe ich Ihnen nun völlig kostenlos auch noch ein ausführliches Schreiben entworfen.
vielen dank ***** ***** morgen alles per Einschreiben abschicken
kann ich den Betrag den der laden abgebucht hat auch gleich zurückbuchen lassen?
Gern!
Ja, sobald Sie die Anfechtung erklärt haben, ist der Vertrag hinfällig - dann können Sie die Beträge zurückbuchen.
Was mache ich mit dem Handy das hatte ich ja schon geöffnet ,ist das ein Problem ?Das muss ich ja auch wieder zurückgeben ,ich will ja desswegen keinen Ärger haben.
Ob die das wieder zurücknehmen ?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!
Sie können das Handy behalten, denn der Kaufvertrag über dieses bleibt ja wirksam - erfolgreich anfechten können Sie nur den Laufzeitvertrag, denn dieser ist Ihnen untergeschoben worden (s.o.).
Iich nehme an das der Handyvertrag erst ab dem 1 September gelaufen
wäre ,die Bonuskarten waren erst dann freigeschaltet.
Ich habe 69,90 bezahlt eine Rate für das Handy dann brauche ich das Geld nicht zurück zu buchen?
Das sollten Sie mit dem Anbieter klären - wenn die 69,90 Euro für die Finanzierung des Handys bestimmt waren, müssen Sie diese nicht zurückbuchen.
Als ich das zweite mal da war und doch sehr sauer ,sagten sie mir dieses Handy könnte man gar nicht ohne Vertrag erwerben.
Sie würden so was überhaupt nicht machen.
Da jetzt Urlaubszeit ist ,ist natürlich immer ein anderer da.
MIt dem ich geredet hatte hat es mir anders erzählt ,denn Er wusste das ich keinen Vertag wollte.der kommt aber erst übernächste Woche wieder
aus dem Urlaub zurück.
Kann ich damit solange warten?
Ich würde Ihnen raten, den Vertrag umgehend anzufechten. Wenn der Vertrag nur mot Laufzeit geschlossen werden kann, dann können Sie in der Tat auch das Handy zurückgeben.
Bei dem Anbieter habe ich ja schon den Wiederruf eingereicht
nur ob sie ihn auch annehmen weiß ich ja nicht noch nicht
,nehme an das sie sich dann zurück melden?
Fechten Sie den Vertrag schriftlich an, und warten Sie die Reaktion der Gegenseite ab.
Gut,dann werde ich gleich noch ein Schreiben für den Laden
aufsetzen und ihn per Eischreiben hinschicken .
Ich danke ***** ***** für die Gedult ,ich werde mich dann wieder melden sobald ich was Näheres weiß.
Mit frendlichen Grüßen
Frau Gimler
Ok.
Hallo mein Widerruf ist nicht angekommen ,was soll ich jetzt tun
Wei meinen Sie das - Ihr Widerruf ist nicht "angekommen"?
Den ich abgeschickt habe wegen dem Handyvertrag
Ich habe dort angerufen.
Haben Sie das Schreiben denn nicht als Einschreiben versendet, wie ich es Ihnen geraten habe?
Natürlich ich habe ja den Beleg
Dann können Sie den Zugang des Schreibens auch beweisen.
Habe gestern das Handy zurück gebracht .
Soll ich es nochmal weg schicken sonst ist er ja immer noch gültig
Nein, wenn Sie das Schreiben nachweisbra abgesendet haben und einen Rückschein haben, dann reicht das aus.
Aber die wissen ja nicht was drin stand?
Der im Laden neinte ich käme da nicht raus
Wenn Sie den Zugang nachweisen können, ist das ausreichend! Lassen Sie sich nicht verunsichern.
Kann sein das sie es nicht zuortnen konntenich hatte
die falsche Nummer
Dann rufen Sie am Besten dort noch einmal an und klären dies.
Das hatte ich ,die wissen nicht was drin stand?
Dann gilt, was ich sagte - Sie müssen nur den Zugang beweisen können (Rückschein). Damit ist der Vertrag für Sie hinfällig.
Ich dacht auch nach dem Gespräch die
Sache wär erledigt aber er Konnte im
Computer nichts sehen
Ja, das ist aber nicht Ihr Problem, wenn die Gegenseite schlecht organisiert ist.
Da bin ich mal gespannt ob das
so einfach ist !
Danke für die Aufmerksamkeit.
werde mich wieder melden.
Möchte mich noch bedanken ,die Stornierrung des Vertrages ist im Gange.Sie haben das Schreiben wohl doch bekommen und mein Anruf
dorthin hat dann doch auch noch geholfen .
Es kann noch etwas dauern bis ich bescheit bekomme.
Diesen § werd ich mir gut aufheben.
Nomals vielen.... Dank
Ich werde mich jederzeit wieder an sie wenden.
Mit freundlichen Grüßen Frau Gimler
Es freut mich, wenn ich Ihnen behilflich sein konnte!
Schönen Tag noch
Gleichfalls!
Hallo Herr Hüttermann ,habe noch eine Frage.
Zum Handyverrtag gab es auch ein Versicherung ,die jetzt natürlich nicht beachtet wurde und die haben jetzt abgebucht ,ist jetzt schon über 2 Wochen her.Was mache ich jetzt ?Ich habe den Betrag zurückgebucht.
Lg
Dies ist eine völlig neue Frage. Ich darf Sie daher bitten, zu diesem Anliegen eine neue Frage einzustellen.
Hallo habe jetzt zwei Briefe vom Handyvertrag bekommen .
Sie wünschen mir viel Spass beim surfen.
Das hört sich ja nicht nach einr Kündigung an .
Vieleicht hat sich das ja bei Denen überschnitten ?