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Stellen Sie Ihre Frage an Tobias Rösemeier.
Tobias Rösemeier
,
Rechtsanwalt
Kategorie:
Allgemein
Zufriedene Kunden:
16816
Erfahrung:
Fachanwalt für Familienrecht
37896974
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Tobias Rösemeier ist jetzt online.
Ich möchte gerne wissen, ob ich meinen Unterhalt verwirke
Diese Antwort wurde bewertet:
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Ich möchte gerne wissen, ob ich meinen Unterhalt verwirke und mein Exmann diesen, so wie
von Ihm angedroht, streichen kann. Ich bin seit 1 1/2 Jahren geschieden, im 61-Lebensjahr,
und lebe seit einigen Monaten eine intensive Freundschaft. d.h. wir sehen uns am Wochen-
ende und verbringen auch den ein oder anderen Urlaub zusammen. Ansonsten leben wir
in unseren eigenen Wohnungen die ca. 300 km entfernt sind. Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Gunda
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Kunde:
hat geantwortet vor 6 Jahren.
meine E-Mail ***@******.***
Experte:
Tobias Rösemeier
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Sehr geehrte Fragestellerin, vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworte. Es kommt bei dieser Frage, ob Sie weiterhin Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben, ob Sie tatsächlich mit Ihrem jetzigen Partner zusammenleben. Hier kommt es vielmehr darauf an, wie Sie füreinander einstehen, d.h. ob Sie nach außen innerhalb der restlichen Familie als dauerhaftes Paar auftreten, ob Sie sich gegenseitig unterstützen etc. Der nacheheliche Unterhalt fällt nach der Rechtsprechung dann weg, wenn 2 Jahre zusammenhängend eine eheähnliche Beziehung besteht. Unter eheähnlich versteht man, dass man unter anderen Umständen ggf. heiraten würde. Da Sie aber erst seit ein paar Monaten einen neuen Partner haben, ist hier noch nicht von einer verfestigten Beziehung auszugehen, zumal Sie sehr weit auseinander leben und nur die Wochenenden verbringen. Aktuell besteht also noch keine Gefahr, dass Sie Ihren Unterhaltsanspruch verlieren. Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und würde mich sehr über eine positive Bewertung für meine Beratung freuen.
Tobias Rösemeier und 33 weitere Experten für Allgemein sind bereit, Ihnen zu helfen.
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