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RASchiessl
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Rechtsanwalt
Kategorie:
Allgemein
Zufriedene Kunden:
40462
Erfahrung:
Rechtsanwalt
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RASchiessl ist jetzt online.
Sehr geehrte Damen und Herrn, ich habe einen 24mon. Vertrag
Diese Antwort wurde bewertet:
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Sehr geehrte Damen und Herrn, ich habe einen 24mon. Vertrag in einem Fitnessstudio den ich auf Grund einer orthopädischen Erkrankung mit ärztlichem Attest vorzeitig kündigen musste. Eine Karrenzzeit von 6 Wochen habe ich eingehalten der Vertrag endet am 17.2.
Mir wurde zum 1.2. ein Betrag von 175€ von meinem Konto abgebucht mit der Begründung der Wirtschaftlichkeit bis Ende der Laufzeit. Meine Frage ist das in Ordnung?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Mit freundlichem Gruß
Siglinde Puff
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Experte:
RASchiessl
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Sehr geehrte Ratsuchende,
haben Sie vielen Dank ***** ***** Anfrage.
Wenn Sie krankheitsbedingt das Studio nicht mehr nutzen können, dann haben Sie die Möglichkeit den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
Das Kündigungsrecht nach § 626 BGB gibt Ihnen das Recht den Vertrag sofort und ohne Einhalten einer Frist zu kündigen, wenn Ihnen ein Festhalten am Vertrag nicht weiter zuzumuten ist.
Dies ist in Ihrem Falle gegeben, da Sie aufgrund der Erkrankung das Studio über die Restlaufzeit nicht nutzen können.
Die außerordentliche Kündigung ist daher wirksam, auch wenn der Restvertrag nur noch bis zum 17.02.2016 läuft.
Die Abbuchung erfolgte daher zu Unrecht.
Setzen Sie dem Studio eine kurze Frist zur Rückzahlung der 175 EUR. Sollte das Studio der Aufforderung nicht nachkommen, so lassen Sie die Lastschrift mit Hilfe Ihrer Bank zurückgehen.
Wenn Sie Rückfragen haben, dann fragen Sie gerne nach.
Ansonsten bitte ich Sie höflich meine Antwort positiv zu bewerten
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
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