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RASchiessl
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Rechtsanwalt
Kategorie:
Allgemein
Zufriedene Kunden:
40462
Erfahrung:
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RASchiessl ist jetzt online.
Ich wohne mit meiner Mutter in einem Haus. Es sind 2 getrennte
Diese Antwort wurde bewertet:
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Ich wohne mit meiner Mutter in einem Haus. Es sind 2 getrennte Wohnungen. Meine Mutter ist inzw. fast 90 J. und kann sich finanziell einen Menü-Service, 1 Haushaltshilfe, Fusspflege,
Taxi zum Frisör, Arzt, Haus- u- Gartenservice etc. leisten und es sind immer noch ausreichend finanzielle Rücklagen da, da sie eine gute Rente hat. Bin ich ich trotzdem vom
GESETZ her verpflichtet, mich um meine Mutter zu kümmern, wie sie es forfdert??? obwohl wir uns nicht gut verstehen, da sie sehr herrschsüchtig ist ?
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Experte:
RASchiessl
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank ***** ***** Anfrage.
Rechtlich gesehen sind Sie nicht verpflichtet sich um Ihre Mutter persönlich zu kümmern.
Das Gesetz kennt nur eine Verpflichtung und zwar die Unterhaltspflicht, die Sie nach § 1601 BGB als Verwandter in gerader Linie immer haben.
Die Unterhaltspflicht beschränkt sich aber auf eine monatliche Geldleistung und dies auch nur dann wenn Ihre Mutter Ihr Vermögen verbraucht hat und sie aus Ihren Einkünften heraus nicht in der Lage ist für sich selbst zu sorgen.
Wenn Sie Rückfragen haben, dann fragen Sie gerne nach.
Ansonsten bitte ich Sie höflich meine Antwort positiv zu bewerten
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
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