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Stellen Sie Ihre Frage an Tobias Rösemeier.
Tobias Rösemeier
,
Rechtsanwalt
Kategorie:
Allgemein
Zufriedene Kunden:
16816
Erfahrung:
Fachanwalt für Familienrecht
37896974
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Tobias Rösemeier ist jetzt online.
Guten Tag, ich bin geschieden, und meine Tochter Elisabeth,
Diese Antwort wurde bewertet:
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Guten Tag,
ich bin geschieden, und meine Tochter Elisabeth, geb. 12.12.93 lebt selbständig in einer eigenen Wohnung. Sie hat nun hat ihre Ausbildung wegen einer Schwangerschaft unterbrochen; nach dem Mutterschutz möchte sie drei Jahre in Elternzeit gehen. Bin ich da weiterhin unterhaltspflichtig?
Viele Grüße***** Gert Weber
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Experte:
Tobias Rösemeier
hat geantwortet vor 7 Jahren.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank ***** ***** Anfrage.
Grundsätzlich hat ein volljähriges Kind nur einen Unterhaltsanspruch, wenn es sich in einer Ausbildung befindet.
Die Unterbrechung der Ausbildung wegen Schwangerschaft führt nicht zum Verlust des Unterhaltsanspruchs. Zugleich ist aber auch der Vater des Kindes der Tochter nach § 1615 l BGB vorrangig unterhaltspflichtig.
Bedenken bestehen wegen der Elternzeit. Hier hat die volljährige Tochter grundsätzlich keinen Unterhaltsanspruch gegen die Eltern, sondern vielmehr nach meiner Auffassung allein gegen den Kindesvater.
Die Tochter könnte nämlich ohne weiteres die Ausbildung nach Ablauf des Mutterschutzes fortsetzen. Tut Sie dies nicht, läge ein Verstoß gegen die Ausbildungsobliegenheit vor.
Die Tochter müsste dann Elterngeld und ergänzend Hartz IV beantragen, insbesondere dann, wenn der Kindesvater nicht leistungsfähig ist.
Tobias Rösemeier und 24 weitere Experten für Allgemein sind bereit, Ihnen zu helfen.
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Kunde:
hat geantwortet vor 7 Jahren.
Vielen Dank, ***** ***** ich wissen.Viele Grüße, Gert Weber
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