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Sie: Eine Reise eines fünfjährigen Kindes zu einem umgangsberechtigten Elternteil zur Wahrnehmung dieses Umgangs wird auch nach dem Recht der Schweiz NICHT zulässig sein.
Frage: das Kind lebt in Deutschland/ Berlin wird das in dem Fall nicht nach deutschen Recht gehandhabt?
Sie: Zunächst einmal wäre es bereits rechtlich nicht möglich, das Kind ohne elterliche Beaufsichtigung/Begleitung auf eine Flugreise zu schicken
Frage: Warum wird so eine Reise dann von mehreren Flüggesellschaften angeboten? http://www.opodo.de/airlines/kinder-alleine-fliegen.html
Vielen Dank!
Sehr geehrter Experte,
Ich habe im Internet sämtliche Urteile gefunden, wo die Mütter verpflichtet wurden, diese Regelung für den Umgang zu akzeptieren. Z.b.:
http://openjur.de/u/272268.html
Bitte können Sie Ihre Antwort begründen?
Danke schön im Voraus!
Sorry, dass ich nachhacken muss: was bedeutet "vereinzelt geblieben"? Heißt das, es wird öfter dagegen als dafür entscheiden? Kennen Sie aktuelle Urteile, wo es dem Wunsch des Vaters widersprochen wurde?
Der Vater versucht das Kind zu manipulieren und es zu locken. Es ist nur die Frage der Zeit, bis das Kind auf diese Frage ja sagt. Es kann aber die Folgen und Konsequenzen solcher Entscheidung noch nicht einschätzen. Wenn es dann soweit oder mittendrin ist, leidet das Kind und ich kriege es nicht mal mit. Kommt es wirklich nur auf den Wunsch des Kindes an?