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Tobias Rösemeier
,
Rechtsanwalt
Kategorie:
Allgemein
Zufriedene Kunden:
16816
Erfahrung:
Fachanwalt für Familienrecht
37896974
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Tobias Rösemeier ist jetzt online.
Sehr geehrte Damen und Herren, Meine Frau arbeitet seit
Diese Antwort wurde bewertet:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Meine Frau arbeitet seit 01.02.1986 als Angestellte im öffentlichen Dienst. Am Freitag wurde sie zu einer Besprechung gebeten. Man sagte zu ihr sie bekäme eine Änderungskündigung würde und mit weniger Geld wieder eingestellt. Es macht im Monat ca. 350,00 € aus dazu kommt ja auch noch die Rentenansprüche die ja weniger werden. Sie arbeitet als Sachgebietsleiter Steuern in einer Stadt und soll dann als normale Arbeitskraft dieselbe Arbeit machen.
Die Frage ist. Wieso Änderungskündigung und nicht eine Änderung des bestehenden Arbeitsvertrag.
Was für Vorteile hat der Arbeitgeber? Wie soll man sich verhalten?
Mit freundlichen Grüßen
Andreas
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Experte:
Tobias Rösemeier
hat geantwortet vor 8 Jahren.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank ***** ***** Anfrage.
Auf Ihr Anliegen gehe ich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben wie folgt ein:
Eine Änderungskündigung ist nichts anderes eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses, allerdings verbunden mit dem Angebot, das Arbeitsverhältnis unter geänderten Bedingungen fortzusetzen.
Für den Arbeitgeber stellt die Änderungskündigung die einzige Möglichkeit dar, eine Änderung des Arbeitsvertrages gegen den Willen des Arbeitnehmers durchzusetzen.
Auf eine Änderungskündigung bestehen drei Handlungsalternativen:
1. Annahme des Angebotes: Das Arbeitsverhältnis besteht unter den geänderten Bedingungen fort.
2. Annahme des Angebotes unter Vorbehalt: Die geänderten Bedingungen treten in Kraft, können aber abreitsgerichtlich angegriffen werden.
Im Falle des Obsiegens, besteht das Arbeitsverhältnis rückwirkend unter den alten Bedingungen fort, bei Unterliegen zu den geänderten Bedingungen fort;
3. Ablehnung: Die Kündigung wird wirksam. Das Arbeitsverhältnis endet.
Es kann zwar Kündigungsschutzklage erhoben werden, aber die Aussichten sind schlecht.
Es dürfte in jedem Fall ratsam sein, umgehend einen Fachanwalt für Arbeitsrecht vor Ort hinzuziehen, um eine eingehende Prüfung aller Umstände und Einhaltung der Formalien auch unter tarifrechtlichen Gesichtspunkten vornehmen zu lassen.
Bitte fragen Sie nach, wenn Sie weitere Informationen benötigen oder weiterer Klärungsbedarf besteht.
Gern helfe ich weiter.
Tobias Rösemeier und 38 weitere Experten für Allgemein sind bereit, Ihnen zu helfen.
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