Guten Tag Herr Rösemeier,
ich bin mit Ihrer Antwort zufrieden und habe nur noch diese Nachfrage:
Können Franz und Susanne einen Ehevertrag abschließen, indem Franz auf das Erbe, auch auf einen möglichen Pflichtteil vollständig verzichtet? Er könnte ja als Kompensation in demselben Vertrag ein grundbuchlich eingetragenes (?) lebenslanges Wohnrecht (Nießbrauchrecht) im Grundstück Nr. 3 erhalten?
Kann Susanne, um dasselbe zu erreichen, jetzt schon alle Grundstücke auf ihren eigenen Sohn übertragen, aber gleichzeitig dem Sohn einen Einwilligungsvorbehalt auferlegen, der ihn z.B. beim Grundstücksverkauf hindern würde? Wir hatten ja gesagt, dass Susanne eigentlich will, dass später mal der eigene Sohn alles erbschaftssteuerfrei übernimmt, aber Susanne hegt wahrscheinlich ein kleines Rest-Misstrauen.
Könnte Susanne ihren Sohn als Eigentümer eintragen lassen, aber wenn sie sich es später einmal anders überlegt, weil sie Geld braucht und ein Grundstück verkaufen will, könnte sie jetzt schon regeln, dass sie es zurückfordern kann? Ich kenne das als Rückauflassungsvormerkung. Oder sollte sie wenigstens eine Sperrminorität behalten?
Wenn irgendetwas nicht so einfach geht, beschreiben Sie bitte den Weg, der dazu führt, dass
- Franz und seine Söhne nichts erben.
- Franz sicher sein kann, dass er lebenslang eine Wohnung im Haus Nr, 3 behält.
- Susanne sich nicht davor fürchten muss, der ihr Sohn sie übervorteilt, falls sie ihn jetzt schon am Eigentum beteiligt oder es überträgt.
- Susannes Sohn aber dennoch alle Erbschaftssteuern spart. (Der Freibetrag ist schon jetzt durch anderes Vermögen ausgeschöpft)
Wenn alle diese Fragen gut beatwortet sind werde ich mich für einen Honorarzuschlag entscheiden.
Danke ***** ***** vorab. Stephan Ebel