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RASchiessl
,
Rechtsanwalt
Kategorie:
Allgemein
Zufriedene Kunden:
40903
Erfahrung:
Rechtsanwalt
32916861
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RASchiessl ist jetzt online.
Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren, mein Name ist Christoph
Diese Antwort wurde bewertet:
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Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Christoph Alles, bin seit 06/2013 nach 20 Jahren Ehe geschieden, habe 2 Kinder 21/18 J. im Haushalt, war 27 Jahre im kfm. Bereich beschäftigt (Einkaufsleiter Hochbau, Metallindustrie), hatte in 10/2010 einen sehr heftigen Burnout, 2xKH, Reha, war 3Jahre in schwerer Depression, bin nun zeitlich berentet bis 03/2015. Meine Ex-Frau ist im März 2011 ausgezogen zu ihren "neuesten" Freund, die Kinder wohnen bei mir.
Meine Ex-Frau hat mich seit 06/2002 bereits mit einem 20 Jahre älteren Dr.
betrogen, nachdem wir zu diesem Zeitpunkt 10 Jahre verheiratet waren, die Kinder waren damals 10/6. Um diese Machenschaften zu verheilichen und zum Wohle der Kinder stimmte ich in einer schwachen Minute zu dien Mann in mein Haus kommen zu lassen als "Freund des Hauses" und habe das über 8 Jahre ertragen, was, wie ich im Nachhinein jetzt feststelle zu meiner psychischen Erkrankung geführt hat. Ich habe etwas im Sinne des verschweigens und mit Rücksicht auf die Kinder und der Verwandschaft, Bekanntschaft und der Ortsgemeinschaft geduldet, was mir innerlich widerstrebt, mich in einen Gewissenskonflikt gebracht hat, den ich nicht verkraftet habe.
Ich habe nun neue Erkenntnisse von ihrem Dr., dass sie bereits 2002 gesagt habe, sie wolle, wenn die Kinder Volljährig sind sowieso in die große Welt....
Sie hat also bereits 10 Jahre nach der Eheschliessung Pläne geschmiedet....sie hat mich dann in meiner schwierigsten depressiven Phase mit 2 Kindern und 1 Hund zurückgelassen, was sogar ihre Schwester und ihre Eltern nicht nachvollziehen konnten. Das Scheidungprozedere ist abgeschlossen, ich habe in der Summe mit allem drum und dran....Hausteilung, Inventar, Versorgungsausgleich, Notar- u. Gerichtskosten rd. 150.000,-€ an Kosten...
Ich möchte sie jetzt verklagen, da ich mich wieder etwas besser fühle und die Kraft dazu habe, so denke ich. Ich möchte Sie verklagen, dass Sie Utsache meiner psychischen Erkrankung war, auf Schadensersatz, ich werde, wenn überhaupt, nie wieder eine solch verantwortungsvolle Position mehr bekommen. Außerdem möchte ich eine Schmerzensgeldklage einreichen.
Desweiteren möchte ich meine 150.000,-€ zurück.
Was empfehlen Sie?
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Alles
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Experte:
RASchiessl
hat geantwortet vor 8 Jahren.
Sehr geehrter Ratsuchender,
darf ich Sie höflich fragen:
Was hat es denn mit den 150.000 EUR auf sich?
Haben Sie denn im Scheidungsverfahren nicht versucht den Versorgungsausgleich und den Zugewinn wegen grober Unbilligkeit auszuschließen?
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
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Kunde:
hat geantwortet vor 8 Jahren.
Sehr geehrter Herr Schiessl,
die 150T€ resultieren aus:
Es sind sogar 160T€
64.500€ 1/2 Anteil EFH
15.000€ 1/2 Anteil Inventar
75.000€ RVersorgungsausgleich (~bis 75 J. Lebenserw.)~ 250€/Monat
Wird von meiner Erwerbsminderungsrente z. Zt. abgebucht.
~5.000€ Gerichts-, Notar-, und Rechtsanwaltskosten, auch die meiner Ex-Frau, sie hatte mir es so angeraten.
Nein, habe ich nicht versucht:
a) Ich war in einer schweren Depressionsphase, war sehr eingeschränkt geschäftstüchtig (Es bestand eine Widerspruchsvollmacht, um evtl. unsinnig von mir unterzeichnete Geschäfte revidieren zu können, z. B. Wenn ich einen Hubschrauber gekauft hätte o. ä)
b) Hat meine Ex-Frau aus Kostenersparnis auch ihren Rechtsanwalt zu holen, wäre viel günstiger...
Mein Psychiater, bei dem ich nach wie vor alle 6 Wochen bin kann genauesten über meine psychische Verfassung in diesem Zeitraum berichten. Ich habe einen Schwerbindertenausweis beantragt, ich habe einen Grad der Behinderung (GdB) von 70.
Sehr geehrter Herr Schiessl, bitte helfen Sie mir, es geht nicht nur um meine Existenz, sondern auch um meine Kinder.
Vielen herzlichen Dank.
Experte:
RASchiessl
hat geantwortet vor 8 Jahren.
Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank ***** ***** Mitteilung.
So leid es mit tut, ein Schmerzensgeld werden Sie leider nicht erhalten können. Es ist kein einziges Urteil in Deutschland bislang ergangen, dass dem Ehepartner in einem solchen Fall Schmerzensgeld zuerkannt hätte.
Die Rechtsprechung allerdings lässt ein solches Verhalten des Ehepartners nicht ohne Folgen.
Sie hätten in dem Verfahren beantragen können, den Versorgungsausgleich und den Zugewinn wegen grober Unbilligkeit auszuschließen.
Das Gericht hätte dann in diesem Falle den Versorgungsausgleich und den Zugewinnausgleich nicht durchgeführt.
Soweit also noch die Rechtsmittelfrist für die Beschwerde hinsichtlich des Scheidungsurteils offen steht, sollten Sie gegen das Urteil Beschwerde einlegen lassen und in der Beschwerde beantragen den Versorgungsausgleich und den Zugewinn auszuschließen.
Sollte die Beschwerdefrist abgelaufen sein, so können Sie, wenn Sie krankheitsbedingt nicht in der Lage waren Beschwerde einzulegen, eine Wiedereinsetzung in der vorherigen Stand beantragen.
Weiterhin wäre auch ein Unterhaltsanspruch Ihrerseits denkbar, wobei bei einem Einkommen Ihrer Frau von 1400 EUR und der Unterhaltspflicht für die Kinder kein Unterhalt mehr für Sie übrig blieben.
Wenn Sie weitere Fragen haben, dann fragen Sie gerne nach.
Ansonsten bitte ich Sie höflich meine Antwort positiv zu bewerten und damit das ausgelobte Honorar freizugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
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Kunde:
hat geantwortet vor 8 Jahren.
Sehr geehrter Herr
vielen herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort.
Na, das hört sich doch garnicht so Hoffnungslos an...
Das Haus und den Inventar hatten wir während meiner Krankheit in 2012 schon außergerichtlich geteilt.
Ist da noch was zu machen?
Zugewinn? Wir hatten beide ziemlich das gleiche Vermögen in die Ehe mitgebracht...
Der Scheidungsbeschluss ist vom 04.07.2013, ein Monat wäre die Widerspruchsfrist gewesen.
Wie hoch schätzen Sie die Chance, wenn ich eine ärztliche Stellungnahme einreiche, dass das Verfahren wieder eröffnet wird?
Soll ich auch die Notar- und Rechtsanwalt- und Gerichtskosten bei meiner Ex-Frau einfordern?
Experte:
RASchiessl
hat geantwortet vor 8 Jahren.
Sehr geehrter Ratsuchender
Was die Aufteilung anbelangt so wäre an eine Anfechtung wegen Irrtums zu denken
Rechtsanwalts und Gerichtskosten können Sie leider nicht fordern da das Gesetz Kostenteilung vorsieht
Was die Wiedereröffnung des Verfahrens anbelangt so müsste Ihnen der Arzt bestätigen dass Sie bis jetzt nicht in der Lage waren Rechtsmittel einzulegen
Mit freundlichen Grüßen
Hans Georg Schiessl
Rechtsanwalt
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