der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage
Einen Moment ich muss lesen und tippen. Danke
Der Begriff Schönheitsreparaturen ist definiert als: Streichen und Tapezieren von Wänden, Streichen und Lackieren von Innentüren und Heizungen, Ausbessern von Düebellöchern in Fliesen.
Alles was darüber hinausgeht sind keine Schönheitsreparaturen mehr sondern gilt als Instandsetzung die aber nicht Aufgabe des Mieters sondern vertragliche Pflicht des Vermieters ist.
Die Sanitäranlagen müssen Sie daher nicht erneuern
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen
Sehr gerne können Sie nachfragen
Wenn ich Ihre Frage beantwortet habe, würde ich mich über eine positive Bewertung sehr freuen
Vielen Dank#
Sehr geehrter Ratsuchendert,
kann ich Ihnen noch weiterhelfen ? Gerne