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Sehr geehrte Damen und Herren, ich hab mich am 01.02.2011 von meiner Frau getrennt. Im Jahr 2011 waren wir mit den Steuerklassen III/V veranlagt. Den Steuervorteil in Höhe von 200 Euro im Monat aus Steuerklasse 3 hab ich meiner Ex-Frau komplett als Unterhalt überwiesen. Nach langen zögern hat meine Ex-Frau der Zusammenveranlagung für das Jahr 2011 zugestimmt. Nach erhalt des Steuebescheids müssen wir nun 732 Euro Steuern nachzahlen. Meine Ex-Frau verlangt von mir das ich diese Nachzahlung allein bezahlen müsse und Ihr ihren Nachteil aus der Steuerklasse V in Höhe von ca 400 Euro zu erstatten hätte. Ist Sie dazu berechtigt? MfG (von Moderation entfernt)
Sehr geehrter Herr Schiessl,
ich habe meiner Frau aber doch schon den kompletten Vorteil den ich durch die Steuerklasse 3 hatte überwiesen, muß ich ihr trotzdem noch ihren Nachteil ausgleichen?
Ist damit Ihr Nachteil nicht ausgeglichen?
MfG
(von Moderation entfernt)
und wie verhält es sich mit der Nachzahlung, da ich Ihr ja wesentlich mehr ausgeglichen (insgesamt 2200 Euro) als ihr Steuervorteil (400 Euro) gewesen wäre?