Eine Vielzahl verifizierter Experten stehen rund um die Uhr zur Beantwortung Ihrer detaillierten Fragen bereit.
Zufriedenheit ist garantiert, und Sie bezahlen Ihren Experten nur dann, wenn Sie zufrieden sind.
Geben Sie einfach Ihre detaillierte Frage ein und klicken Sie auf „Antwort erhalten“.
In wenigen Minuten erhalten Sie eine Antwort von einem Experten. Sie können stets Anschlussfragen stellen.
Zufrieden mit Ihrer Antwort? Klicken Sie einfach auf „Akzeptieren“, um Ihren Experten zu bezahlen.
Guten Tag ! Ich hab folgende Frage.Ich hab bei TKT Europe Ltd. eine Reise nach Hamburgals Entschädigung für einige Pannen auf einer anderen,angeblich gewonnenen Reise zuerkannt bekommen.Absolut kostenlos.Alles bezahlt durch Sponsoren und TKT.Heute habeich die Reiseunterlagen erhalten ,nachdem ich zwei Tage zuvor bestätigen musste,dass ich die Reise antreten werde.Aus diesen Unterlagen wird ersichtlich dass ich neben einer Buchungsgebühr auch noch für ein Ausflugspaket zahlen soll obwohl im Prospekt und in derBestätigungsaufforderung beschrieben ist "absolut kostenlos" und "noch zu zahlen:0,00 Euro " .Wenn ich die Reise jetzt nicht antrete entstehn mir Stornogebühren in Höhe von 80% des Reisepreises. Wie kann ich mich wehren bzw.wie soll ich mich verhalten ?
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
Sie brauchen diese Stornierungsgebühren nicht zu zahlen und können die Forderung zurückweisen.
Offensichtlich hat man Ihnen hier eine kostenlose Reise versprochen. Sofern sie dieses nachweisen können, haben sie hierauf grundsätzlich auch einen Rechtsanspruch.
Sofern sie die Reise nicht in Anspruch nehmen dürfen ihnen hierdurch grundsätzlich keine Kosten entstehen.
Nur weil man ihnen nachträglich nach der Bestätigung die Stornierungskosten unterschieben möchte, führt dieses nicht zu einer einseitigen Änderung der Abrede.
Im Ergebnis sollten sie schriftlich die Forderung zurückweisen, hilfsweise wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB anfechten und sich ausdrücklich vorbehalten Betrugsanzeige zu erstatten.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Sofern Sie mit meiner Antwort zufrieden sind möchte ich Sie höflich bitten meine Antwort gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Plattform zu akzeptieren. Zufriedenheit bedeutet , dass keine Verständnisfragen mehr bestehen und die Frage vollumfänglich beantwortet worden ist.
Sie akzeptieren meine Antwort, indem Sie unter meiner Antwort einmal auf das grüne Feld „akzeptieren“ direkt unter meiner Antwort klicken.
Meine Beantwortung erfolgt unter der Voraussetzung, dass Sie die AGB gelesen haben und Ihrerseits Bereitschaft besteht, meine Antwort gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu akzeptieren.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Donnerstagabend!
Mit freundlichem Gruß von der NordseeküsteDipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt Stresemannstr. 46 27570 Bremerhaven kanzlei.newerla@web.de Fax.0471/140244
Tel. 0471/140240 o. 0471/140241
Rechtsanwalt
Im Verbraucherrecht habe ich bereits mehrere Mandate betreut. Ausserdem war dieses Gegenstand meines Studiums.